Es
gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wie Sie uns unterstützen können.
Erstens in der Form einer Spende und zweitens in Form einer Zustiftung,
wobei wir Spenden bevorzugen, weil Sie uns in unserer Stiftungsarbeit
mehr helfen. Aber Sie sind in Ihrer Entscheidung natürlich frei.
Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wenn
Sie sich für eine Spende oder eine Zustiftung entschieden haben, ist
die einfachste Möglichkeit der Unterstützung die, das Sie ein
Überweisungsformular ausfüllen und dafür eins der nachfolgenden Konten
verwenden:
| Kontoinstitut: |
Kontonummer: |
Bankleitzahl: |
| Stadtsparkasse Gelsenkirchen |
101 101 104 |
|
| Volksbank Ruhr-Mitte |
340 889 400 |
422 600 01 |
Sie sollten auf dem Formular unbedingt vermerken, ob es sich um eine Zustiftung oder um eine Spende handelt.
Desweiteren sollten Sie unbedingt Ihre komplette Adresse auf dem
Formular notieren, damit wir Sie in unsere Listen eintragen und mit
Ihnen gegebenenfalls Kontakt aufnehmen können. Wir bedanken uns
vielmals für Ihre Unterstützung.
Spenden müssen von
der Stiftung im Sinne des Stiftungszwecksverwandt werden. Der
Stiftungszweck stellt das dar, was die Stiftung erreichen möchte und
ist in §2 der Stiftungssatzung festgelegt (siehe dazu: http://www.lebeninhassel.de/satzung.html). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle von zuständigen Behörden, die prüfen, ob die Spendenverwendung auch so geschieht.
Zustiftungen gehen in das Stiftungskapital und werden nicht für "die
tägliche Arbeit" verwandt. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet
werden, sondern nur der Ertrag daraus. D.h., das Stiftungskapital wird
angelegt und erwirschaftet Zinsen und diese dürfen für die Arbeit der
Stiftung benutzt werden. Jenseits der finanziellen Auswirkungen sind
Zustifter Leute, die sich stärker mit der Stiftung(-sarbeit) insgesamt
identifizieren, weil sie eher zu den Grundlagen der Stiftung beitragen.
So gesehen sind Spenden eher einmalige Zuwendungen, die nicht so stark
binden. Zudem sind Zustifter per Festlegung in der Stiftungssatzung
Mitglied
im Stifterforum und haben diesbezüglich andere Rechte. Auch hier
verweisen wir auf die Stiftungssatzung (siehe oben) - diesmal auf §9.
Wenn
Sie diesbezüglich weitere Informationen benötigen, wenn Sie sich bitte
an Herrn Leh. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum.